Lohnpfändungsrechner 2023/2024 - Allgemeine Angaben

Bitte eintragen, welche monatliche Forderung besteht.

Eingaben zur Ermittlung des Einkommens

Bitte das Bruttoarbeitseinkommen zwischen 0 und 25.000 € aus der Gahaltsabrechnung eingeben.
Bitte evt. hinzuzurechnende Sozialleistungen zwischen 0 und 10.000 € eingeben.
Hiervon sind abzuziehen:

a) Unpfändbare Bezüge

Bitte 50 % der Mehrarbeitsvergütung zwischen 0 und 5000 € eingeben.
Bitte evt. hinzuzurechnende Sozialleistungen zwischen 0 und 10.000 eingeben.
Bitte Treugelder zwischen 0 und 5000 € eingeben.
Bitte Aufwandsentschädigungen zwischen 0 und 5000 € eingeben.
Bitte Auflösungsgelder zwischen 0 und 5000 € eingeben.
Bitte Zulagen für auswertige Beschäftigung zwischen 0 und 5000 € eingeben.
Bitte Zulagen selbst gestellten Arbeitsmaterials zwischen 0 und 5000 € eingeben.
Bitte Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen zwischen 0 und 5000 € eingeben.
Bitte 50 % des Weihnachtsgelds zwischen 0 und 500 € eingeben.
Bitte Heirats- und Geburtshilfen zwischen 0 und 5000 € eingeben.
Bitte Erziehungsgelder, Geburtsbeihilfen u. ä. zwischen 0 und 5000 € eingeben.

b) Steuer/Sozialversicherungsbeiträge

Bitte die Lohnsteuer aus der Abrechnung zwischen 0 und 5000 € eingeben.
Bitte den Solidaritätszuschlag aus der Abrechnung zwischen 0 und 5000 € eingeben.
Bitte die Kirchensteuer aus der Abrechnung zwischen 0 und 5000 € eingeben.
Bitte den Arbeitnehmeranteil für die Rentenversicherung zwischen 0 und 5000 € eingeben.
Bitte den Arbeitnehmeranteil für die Arbeitslosenversicherung zwischen 0 und 5000 € eingeben.
Bitte den Arbeitnehmeranteil für die Krankenversicherung zwischen 0 und 5000 € eingeben.
Bitte den Arbeitnehmeranteil für die Pflegeversicherung zwischen 0 und 5000 € eingeben.
Bitte den Arbeitnehmeranteil für die Rentenversicherung zwischen 0 und 5000 € eingeben.

Berechnungen

  • Summe Bruttoarbeitseinkommen:
  • Summe unpfändbarer Bezüge:
  • Summe Steuer/Sozialversicherung:
  • Nettoeinkommen:
  • Pfändbarer Betrag:
  • 4.298,81 Euro übersteigendes Nettoeinkommen:
  • Pfändbarer Betrag insgesamt:
  • Forderungsbetrag:
  • Abzuführender Betrag:
  • Auszahlungsbetrag